Liebe Mitglieder,

in einer Info vom letzten Freitag durch das zuständige Landratsamt Rastatt wurde uns mitgeteilt, dass ab sofort der Verzehr von Fischen aus der Murg untersagt ist. Der Grund dafür ist eine ölhaltige Substanz im Gewässer und somit eine eventuelle Verseuchung des Fischfleisches.

Diese Bestimmung gilt so lange bis wir eine Entwarnung durch das obige Amt erhalten.

Update, 18.10.2026: entgegen der o.g. Verlautbarung handelte es sich nicht um ein Verzehrverbot, sondern lediglich um eine Empfehlung seitens des Landratsamtes. Dem schließen wir uns an. Wir empfehlen aktuell noch immer, auf den Verzehr von in der Murg gefangenen Fischen zu verzichten, überlassen die Entscheidung darüber aber unseren Mitgliedern.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.