Liebe Angler,

aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Angeln in der Schwarzenbachtalsperre im ersten Quartal, d.h. ab 01. Januar bis einschließlich 31. März eines Jahres untersagt ist. Dies ist in den Fischereibestimmungen der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach eindeutig geregelt. Bei Zuwiderhandlungen ist mit Sanktionen seitens des Vereins/der Pachtgemeinschaft zu rechnen.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.