Liebe Mitglieder,

wir möchten hiermit nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Angeln in den Pachtgewässern des ASV Rastatt am Tag der Generalversammlung (02. März 2024) nicht gestattet ist. Bitte haltet euch daran. Herzlichen Dank.

 

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.