Liebe Mitglieder,

in einer Info vom letzten Freitag durch das zuständige Landratsamt Rastatt wurde uns mitgeteilt, dass ab sofort der Verzehr von Fischen aus der Murg untersagt ist. Der Grund dafür ist eine ölhaltige Substanz im Gewässer und somit eine eventuelle Verseuchung des Fischfleisches.

Diese Bestimmung gilt so lange bis wir eine Entwarnung durch das obige Amt erhalten.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.