Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit haben uns öfter Fragen bzgl. der Verwendung sogenannter „Krebsteller“ erreicht, also Fangvorrichtungen, die zum Krebsfang bestimmt sind. Die Verwendung von Krebstellern ist in unseren Pachtgewässern erlaubt, wenn der Maximaldurchmesser des Krebstellers 50 cm nicht überschreitet. Ein handelsüblicher Krebsteller sieht in etwa so aus wie auf untiger Abbildung und ist im Fachhandel bereits für wenige Euro zu erwerben.

Prinzipiell begrüßen wir den Fang invasiver Krebse in unseren Pachtgewässern, da sich dies mit unseren Hegezielen deckt und die entsprechenden Krebsarten nicht unerhebliche Schäden anrichten.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.