Liebe Mitglieder,
mehrfach schon haben wir darauf hingewiesen, dass beim Angeln von Wasserfahrzeugen auf dem Goldkanal von Schwimmbaggern, Schiffen und anderen technischen Anlagen zur Kiesgewinnung ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten ist. Darauf wurde bereits auf der Website hingewiesen, und dies ist auch eindeutig in den Statuten unseres Vereins geregelt.
Des Öfteren wurde in den letzten Wochen und Monaten wieder Angler beobachtet, die diesen Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und teilweise sogar in unmittelbarer Nähe oben genannter Objekte geangelt haben. Besonders Kajak-/Kanuangler sind diesbezüglich negativ aufgefallen. Mit diesem unveantwortlichen Handeln bringen sich diese Angler nicht nur selbst in Lebensgefahr, sondern sorgen auch dafür, dass das Angeln von Wasserfahrzeugen auf dem Goldkanal mittlerweile auch generell kritisch gesehen wird.
Um es unmissverständlich zu sagen: das fahrlässige Verhalten dieser Angler bringt die gesamte Anglerschaft in Verruf und könnte dazu führen, dass das Angeln von Wasserfahrzeugen auf dem Goldkanal mittelfristig seitens der zuständigen Behörde gänzlich untersagt wird!
Die große Mehrheit der Anglerschaft verurteilt solch ein Verhalten und legt großen Wert darauf, dass es auch weiterhin gestattet ist, den Goldkanal von Wasserfahrzeugen aus zu beangeln. Dieser Appell richtet sich daher an die kleine Minderheit der Angler, die meint, sich über diese Regelung hinwegsetzen zu können: unterlasst zukünftig unbedingt das Unterschreiten der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände! Ihr schadet damit den Interessen des ASV Rastatt und seiner Mitglieder! Sollte das Bootsangeln auf dem Goldkanal verboten werden, tragt ihr die Verantwortung dafür! Kein noch so großer Fisch ist es Wert, dass ihr dafür euer Leben riskiert bzw. das Recht zur Bootsangelei auf dem Goldkanal entzogen wird!
Wir bitten außerdem in Zusammenhang mit dem Angeln von Wasserfahrzeugen um die EInhaltung folgender Regeln:
- bei dichtem Nebel ist das Angeln von Wasserfahrzeugen auf dem Goldkanal u.A. aufgrund der langen Bremswege von Kiesschiffen gefährlich und daher zu unterlassen.
- bei Nacht sowie in während der Morgen-/Abenddämmerung müssen Wasserfahezeuge mit einer Lampe gekennzeichnet werden, die geeignet ist, dessen Position für Dritte (Schiffsführer, Segelbootbetreiber etc.) eindeutig erkennbar zu machen.
Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.
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