Liebe Mitglieder,

aus gegebenem Anlass weisen wir nochmal darauf hin, dass das Parken im Murgvorland verboten ist, siehe §8 unserer Vereinsrichtlinien.

Insbesondere im Umfeld des Murgdamms bei der Mündung des Landgrabens wurden in letzter Zeit häufiger parkende Fahrzeuge beobachtet. Uns ist bewusst, dass man zum Angeln einiges an Ausrüstung benötigt, und auch, dass es nicht immer leicht ist, alles ans Wasser zu bekommen. Dennoch bitten wr um die Beachtung folgender Regelungen:

  • das Abstellen von Fahrzeugen im Umfeld des Murg-Damms (rote Markierungen auf der Karte) am Landgraben ist nur zum Ausladen der Angelausrüstung gestattet
  • danach ist der PKW auf den öffentlichen Parkplätzen der Tennishallen abzustellen (blaue Markierung auf der abgebildeten Karte)
  • nach dem Angeln darf das Fahrzeug zum Einladen der Angelausrüstung abgestellt werden – im Anschluss ist das Fahrzeug umgehend aus diesem Bereich zu entfernen

Der Zufahrtsbereich über den Flößerbachweg/die Jahnallee von der Eisenbahnbrücke kommend ist für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst von wichtiger Bedeutung. Auch aus diesem Grund bitten wir euch darum, euch an diese Regelung zu halten, damit keine Menschen gefährdet werden. Herzlichen Dank.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.