Liebe Mitglieder,

immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema „Bootsliegeplätze am Goldkanal“. Um das Thema für euch transparenter zu machen und euch mit allen benötigten Informationen zu versorgen, findet ihr ab sofort unter Service – Bootsliegeplätze alle relevanten Hinweise zu dem Thema.

Nachfolgend hier nochmal die wichtigsten Punkte zur Anmietung dieser Bootsliegeplätze.

  • Für fest eingebrachte Boote gibt es im Gewässer „Goldkanal“ zwei Liegeplatz-Bereiche mit insgesamt 40 Liegeplätzen:
    1. 30 Liegeplätze zwischen dem Einlauf Entengrund und dem vom Ufer aus gesehen rechts davon liegenden Badestrand
    2. 10 Liegeplätze zwischen dem Badestrand und dem vom Ufer aus gesehen links davon befindlichen Fütterer-Steg
  • Die Nachfrage nach den Bootsliegeplätzen ist erfahrungsgemäß groß – für die Reihenfolge der Vergabe freier Bootsliegeplätze ist das Eingangsdatum der Bewerbung ausschlaggebend. Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Bootsliegeplatz verfügbar sein, wird der Bewerber in einer Warteliste eingetragen und nach Freiwerden eines Bootsliegeplatzes kontaktiert. Bitte beachtet, dass die durchschnittliche Wartezeit 1 bis 3 Jahre betragen kann.
  • Für Metallboote werden im Gewässer „Goldkanal“ von uns keine Bootsliegeplätze vergeben.
  • Sämtliche Richtlinien des ASV Rastatt zur Benutzung von Booten (siehe §7 der Allgemeinen Richtlinien des ASV Rastatt 1923 e.V., abrufbar unter Service – Downloads – Button „Richtlinien ASV Rastatt 1923 e.V.“) sowie die Bestimmungen des Vertrages über das Angeln vom Boot am Goldkanal sind einzuhalten.
  • Um einen Bootsliegeplatz anzumieten, schließt der Bewerber den Vertrag über die Anmietung eines Bootsliegeplatz mit dem ASV Rastatt ab.

Aktuell sind im Liegeplatz 1 zwei freie Plätze verfügbar, der Liegeplatz 2 ist aktuell gänzlich belegt.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.