Liebe Angler,

in letzter Zeit gab es immer wieder Rückfragen aufgrund bestehender Unklarheiten bzgl. der Entnahmeregelungen bei sogenannten „Gutfischen“. Als „Gutfische“ gelten alle Fischarten, welche gemäß der Übersicht unter https://asv-rastatt.de/schonzeiten-schonmasse/ entweder eine Schonzeit oder ein Schonmaß oder beides haben. Von den „Gutfischen“ dürfen je Tag und Angler maximal drei Stück entnommen werden. Verstöße gegen diese Regelung werden als Verstoß gegen die Gewässerordnung sanktioniert und sollten daher unbedingt vermieden werden.

Bitte beachtet diese Regelung und geht verantwortungsvoll mit unseren Fischbeständen um, denn wir alle haben ein Interesse daran, auch morgen noch angeln und fangen zu können.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.