jugendmannschaft
die Jugendmannschaft des ASV RASTATT
 
			Du bist zwischen 7 und 18 Jahren alt und hast Lust dich unserem Vereinsleben anzuschließen? Dann melde dich bei unseren Jugendbetreuern. Das Jugendtraining wird von erfahrenen Jugendbetreuern angeleitet und von Vereinsmitgliedern unterstützt. Unsere Jugend trifft sich mehrfach im Jahr zu Veranstaltungen und verschiedenen Fischen an den unterschiedlichsten Gewässern. Es ist unser Ziel euch unserem gemeinsamen Hobby das Angeln näherzubringen und mit Tipps, Tricks und Taktiken zu verbessern.
Ansprechpartner
Michael Kühn: 0176 20952782
Artur Neugebauer: 0177 4233014
6 Dörfer-Fischen
Das 6-Dörfer-Fischen ist ein Jugendfischen an dem sich 6 Angelvereine aus dem Umkreis beteiligen. An festgelegten Terminen treffen sich die Jugendlichen unter sachkundiger Aufsicht an den verschiedenen Vereinsgewässern zum gemeinschaftlichen Angeln. Es wird hauptsächlich auf Friedfisch gefischt, die Angelarten hierbei sind Stippen, Posen- oder Grundangeln mit Futterkorb (Feedern). Hier wird auch darauf geachtet, dass die Jugendlichen die ihrem Alterstand bzw. die ihren Fähigkeiten entsprechenden Angeltechniken anwenden und ihre anglerischen Fähigkeiten verbessern. Das 6-Dörfer-Fischen wird seit vielen Jahren durchgeführt und kann mittlerweile eine lange Tradition vorweisen.
Auch Jugendliche, welche bisher nicht am Fischen der Jugendmannschaft teilgenommen haben sind selbstverständlich herzlich eingeladen.
Hier die Termine für das Jahr 2025:
- 10.05. – Rastatt
- 25.05. – Illingen
- 22.06. – Muggensturm
- 12.07. – Ötigheim
- 19.07. – Bietigheim
- 25.07. bis 27.07. – Zeltlager in Au am Rhein
Kartenausgabe ist um 07.45 Uhr, Beginn jeweils um 08.30 Uhr, Ende jeweils um 11.00 Uhr
tarife
| (Bis einschließlich 18. Lebensjahr) | Jugendliche | 50 € | 
| V 005 | Jugend/Frauen passiv | 15 € | 
| Gebühren für Neuaufnahmen Jugend | 0€ | 
Im Jahr, in dem der Jugendliche 18 wird, ist der Jugend-Beitrag zu entrichten.
  Bei Vorlage von Zivildienst- oder Wehrdienstzeitbescheinigung wird dem Mitglied ein beitragfreies Jahr gewährt.
Es ist unser Ziel, dass der Anteil an Frauen und Jugendlichen in unserem Verein steigt, daher bezahlen diese keine Aufnahmegebühr.
Soviel, um dem eventuell aufkeimenden Vorwurf der Diskriminierung von Männern vorzubeugen.
Angeln für Kinder und Jugendliche
Regelung für Kinder unter 10 Jahren
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 7 Jahren kann keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein erhalten. Es kann bei einem erwachsenen Angler mitangeln. Dieser muss einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
Das Kind unter 7 Jahren kann als Helfer eines erwachsenen Anglers beim Angeln teilnehmen. Es darf jedoch keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen, einschließlich der Anlandung der gefangenen Fische. Keinesfalls darf das Kind einen lebenden Fisch abhaken und diesen betäuben oder töten.
Regelung für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren
Kindern und Jugendlichen kann durch das Rathaus ein Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung erteilt werden. Damit dürfen Kinder und Jugendliche in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln und benötigen auch einen gültigen Erlaubnisschein. Die Aufsichtsperson (volljähriger Fischereischeininhaber) benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.
Die Ausübung der Fischerei unter Aufsicht bedeutet, dass der Inhaber des Jugendfischereischeins zwar sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Fischfang verbunden sind, selbständig ausführen darf. Der die Aufsicht führende erwachsene Angler muss aber so anwesend sein, dass er jederzeit eingreifen kann, um Fehlhandlungen des Kindes bzw. Jugendlichen zu unterbinden. Er muss sich also in „Beobachtungsnähe“ befinden und nicht durch andere Beschäftigungen abgelenkt sein.
Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der oder die Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet.
Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können auch bereits an der Fischerprüfung teilnehmen. Bei Bestehen erhalten sie den Fischereischein, der ihnen nach dem Fischereigesetz selbständiges Angeln erlaubt – wie einem Erwachsenen. Die Aufsichtspflicht nach BGB (Jugendschutz) bleibt davon unberührt.vollendet.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, sodass ein Jugendlicher nur noch angeln darf, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden hat sowie im Besitz eines Erlaubnisscheines ist.
