bootsliegeplätze

Bootsliegeplätze am Goldkanal

  • Für fest eingebrachte Boote gibt es im Gewässer „Goldkanal“ zwei Liegeplatzbereiche mit insgesamt 40 Liegeplätzen.
  • Die Nachfrage nach den Bootsliegeplätzen ist erfahrungsgemäß groß – für die Reihenfolge der Vergabe freier Bootsliegeplätze ist das Eingangsdatum der Bewerbung ausschlaggebend. Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Bootsliegeplatz verfügbar sein, wird der Bewerber in eine Warteliste eingetragen und nach Freiwerden eines Bootsliegeplatzes kontaktiert.
  • Bitte beachtet, dass aufgrund großer Nachfrage aktuell von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr auszugehen ist.
  • Für Metallboote werden im Gewässer „Goldkanal“ von uns keine Bootsliegeplätze vergeben.
  • Sämtliche Richtlinien des ASV Rastatt zur Benutzung von Booten (siehe §7 der Allgemeinen Richtlinien des ASV Rastatt 1923 e.V., abrufbar unter Service – Downloads – Button „Richtlinien ASV Rastatt 1923 e.V.“) sowie die Bestimmungen des entsprechenden Vertrages (Download hier) über das Angeln vom Boot am Goldkanal sind einzuhalten.
  • Um einen Bootsliegeplatz anzumieten, schließt der Bewerber einen Vertrag über das Angeln vom Angelboot am Goldkanal mit dem ASV Rastatt ab.