Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

Das Ministerium für Ländlichen Raum hat die Landesfischereiverordnung (LFischVO) am 04. Februar bezüglich des Nachtangelverbotes geändert.

Das bedeutet, dass das Nachtangelverbot in ganz Baden-Württemberg ab diesem Datum aufgehoben wurde. 

Damit wurde der Fang aller Fischarten auch nachts erlaubt, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.

In Absprache mit unseren PG-Partnern wurde einstimmig beschlossen, dass in allen Pachtgewässer keine Einschränkung des Nachtangelverbotes auferlegt wird.

Das bedeutet, dass in all unseren Pachtgewässer das Nachtangelverbot ab dem 16.03.22 aufgehoben ist.   

Wichtiger Hinweis: Das Campen und Grillen an unseren Pachtgewässer ist verboten!

die Vorstandschaft des ASV-Rastatt 1923 e.V.