Liebe Angler,
 
leider mussten wir feststellen, dass einzelne Angler in letzter Zeit am Münchfeldsee beim Fischfang über die Stränge geschlagen und unverhältnißmäßig große Mengen an Fisch entnommen haben. Dies läuft unseren Hegezielen zuwider. Daher haben wir durch Abstimmung in der Vorstandschaft beschlossen, folgende Fanglimits für Karpfen und Brassen zu erlassen, welche ausschließlich und ab sofort für den Münchfeldsee gelten:
  • je Tag und Angler ist ab sofort nur noch die Entnahme lediglich eines Karpfens gestattet
  • je Tag und Angler ist ab sofort nur noch die Entnahme von maximal drei Brassen gestattet

Für alle anderen Arten gelten die bisherigen Regelungen.

Verstöße gegen diese Regelungen können als Verstöße gegen die Gewässerregeln durch den Verein bzw. dessen Vertreter sanktioniert werden. Wir bedauern, dass es dieser Regelungen bedarf, sehen aber leider keine andere Möglichkeit, um dem oben geschilderten Verhalten einzelner Angler zu begegnen.

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.