Liebe Mitglieder,

leider ist es in letzter Zeit wieder häufiger vorgekommen, dass die Schranken an den Zufahrtswegen zu unseren Pachtgewässern nach dem Durchfahren nicht geschlossen wurden. Nach Angaben der Stadt Rastatt betrifft dies insbesondere den linken Murgflügeldamm (siehe Bild). Leider kam es durch die offen stehenden Schranken dazu, dass diese häufig durch Unberechtigte durchfahren wurden, was wiederum zu Beschwerden bei der Stadt Rastatt geführt hat.

Das Befahren der Bereiche, die für die Öffentlichkeit durch die Schranken versperrt sind ist ein Privileg, welches uns eingeräumt wurde, um unserem Hobby nachgehen zu können, ohne die dazu benötigte Ausrüstung über weite Strecken tragen zu müssen. Dieses Privileg wird jedoch von Jägern und Anglern, die meinen, sich über die geltenden Regelungen hinwegsetzen zu können zum Nachteil aller Zufahrtsberechtigten aufs Spiel gesetzt.  

Uns ist wohl bewusst, dass es nicht nur die Anglerschaft betrifft, aus der Einzelne gegen die Regelung verstoßen. Daher haben wir auch an die zufahrtsberechtigten Jäger appelliert, sich bitte an die Regelung zu halten, dass die Schranken nach erfolgter Durchfahrt zu schließen sind.

Da wir ernsthaft darüber besorgt sind, dass die Stadt Rastatt uns das Recht zum Befahren der beschrankten Bereiche entziehen könnte, wenn sich die Situation nicht merklich verbessert, haben wir beschlossen, Mitgliedern, welche sich nicht an die bestehende Regelung halten mit sofortiger Wirkung und ohne Verwarnung den Schrankenschlüssel zu entziehen. Darüber hinaus hat das Mitglied aufgrund dieses vereinschädigenden Verhaltens mit einem Ausschluss aus dem Verein zu rechnen. 

Die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.